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✓ 0 % Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG

MwSt.-Befreiung für Photovoltaik-Anlagen und Komponenten

Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen der gesetzliche Null-Prozent-Steuersatz für Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und wesentliche PV-Komponenten.

PV-Anlagen bis 30 kWp
Speicher & Wechselrichter
Gültig nur für Deutschland
Formal handelt es sich nicht um eine klassische Umsatzsteuerbefreiung, sondern um einen gesetzlich geregelten Steuersatz von 0 % für bestimmte Photovoltaik-Anlagen und deren wesentliche Komponenten.

Preisdarstellung in unserem Online-Shop

Die Preise in unserem Online-Shop werden mit 0 % Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG ausgewiesen, sofern die jeweiligen Produkte unter diese Regelung fallen.

Artikel, die nicht mehrwertsteuerbegünstigt sind, werden weiterhin inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt und berechnet.

Hinweis zur Auswahl der Mehrwertsteuer

Da nicht alle Kunden die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllen, besteht im Online-Shop die Möglichkeit, Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer anzeigen zu lassen.

Wird die entsprechende Auswahl aktiviert, werden alle Artikelpreise im Shop, Warenkorb und Bestellprozess inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer angezeigt. Wird die Auswahl entfernt, wird bei begünstigten Artikeln der 0 %-Steuersatz angewendet.

Wichtiger Hinweis:
Gemischte Warenkörbe aus Artikeln mit 0 % Mehrwertsteuer und Artikeln mit 19 % Mehrwertsteuer sind aus technischen Gründen ausgeschlossen.

Voraussetzungen für eine Bestellung mit 0 % Mehrwertsteuer

Bei einer mehrwertsteuerbefreiten Bestellung bestätigen Sie, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer von Ihnen selbst betriebenen Photovoltaikanlage.
  • Die Photovoltaikanlage hat nach Installation eine Bruttoleistung von nicht mehr als 30 kWp oder wird auf bzw. in der Nähe von Privatwohnungen oder gemeinnützigen Gebäuden betrieben.
  • Die Artikel werden für eine eigene Neuanlage, Erweiterung oder den Austausch einer bestehenden eigenen PV-Anlage erworben.
  • Batteriespeicher sind nur begünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit einer begünstigten PV-Anlage installiert werden.
  • Wesentliche Komponenten wie Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagement-Systeme, Solarkabel, Einspeisesteckdosen, Backup-Boxen oder Notstromkomponenten können begünstigt sein.
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
  • Die PV-Anlage ist oder wird fest installiert und ist keine mobile Einrichtung.
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert. Ein Weitertransport ins Ausland ist nicht gestattet.
  • Sie bestätigen, dass bei Falschangaben die reguläre Mehrwertsteuer von 19 % nachberechnet werden kann.

Steuerliche Erklärung

Sie bestätigen, dass Ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden.

Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben steuerlich relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden können. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Prüfung der Bestellung

Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung zu prüfen und bei Zweifeln oder offensichtlichen Abweichungen von den gesetzlichen Voraussetzungen Aufträge abzulehnen oder nach Rücksprache entsprechend anzupassen.

Gesetzliche Änderungen

Sollten sich gesetzliche Änderungen während der Abwicklung noch offener Aufträge ergeben, behalten wir uns vor, diese Änderungen auch bei laufenden Aufträgen anzuwenden. Entstehen Ihnen dadurch Nachteile, steht es Ihnen frei, den Auftrag zu stornieren.