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Die enwitec Umschalteinrichtung 63A ist die zentrale Schnittstelle zwischen öffentlichem Netz, Wechselrichter und Ersatzstrom-Verbrauchern. Diese Variante wird ohne integrierten Fronius Smart Meter geliefert – ideal, wenn bereits ein Smart Meter in der Anlage vorhanden ist. Sie schaltet bei Netzausfall automatisch und allpolig auf Inselbetrieb um.
| Typ | Umschalteinrichtung 63A, 3P 20kW |
| Schaltleistung | 63 A |
| System | 3AC 230/400V, 50Hz |
| Kompatibilität | Fronius Symo Hybrid, GEN24 (mit passender Software) |
| Fronius Smart Meter | nicht enthalten |
| Schaltelemente | brummfreie Schütze |
Jetzt enwitec Umschalteinrichtung 63A für Fronius - ohne integriertem Fronius Smart Meter bei Völk-Solar bestellen – Solartechnik, Speicher und Zubehör aus einer Hand.
Markenprodukt von enwitec electronic – erhältlich im Völk-Solar Fachhandel.
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MwSt.-Befreiung für Photovoltaik-Anlagen und Komponenten. Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen der gesetzliche Null-Prozent-Steuersatz für Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und wesentliche PV-Komponenten.
Formal handelt es sich nicht um eine klassische Umsatzsteuerbefreiung, sondern um einen gesetzlich geregelten Steuersatz von 0 % für bestimmte Photovoltaik-Anlagen und deren wesentliche Komponenten.
Die Preise in unserem Online-Shop werden mit 0 % Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG ausgewiesen, sofern die jeweiligen Produkte unter diese Regelung fallen. Artikel, die nicht mehrwertsteuerbegünstigt sind, werden weiterhin inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt und berechnet.
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Bei einer mehrwertsteuerbefreiten Bestellung bestätigen Sie, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie bestätigen, dass Ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben steuerlich relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden können. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung zu prüfen und bei Zweifeln oder offensichtlichen Abweichungen von den gesetzlichen Voraussetzungen Aufträge abzulehnen oder nach Rücksprache entsprechend anzupassen.
Sollten sich gesetzliche Änderungen während der Abwicklung noch offener Aufträge ergeben, behalten wir uns vor, diese Änderungen auch bei laufenden Aufträgen anzuwenden. Entstehen Ihnen dadurch Nachteile, steht es Ihnen frei, den Auftrag zu stornieren.