Wann für Photovoltaik der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt – und wie er im Shop wirkt.
Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen der gesetzliche Null-Prozent-Steuersatz für Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und wesentliche PV-Komponenten.
PV-Anlagen bis 30 kWp Speicher & Wechselrichter Gültig nur für Deutschland Formal handelt es sich nicht um eine klassische Umsatzsteuerbefreiung, sondern um einen gesetzlich geregelten Steuersatz von 0 % für bestimmte Photovoltaik-Anlagen und deren wesentliche Komponenten.Die Preise in unserem Online-Shop verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Artikeln, die unter § 12 Abs. 3 UStG fallen können, ist der Artikel entsprechend gekennzeichnet – Sie können den Nullsteuersatz dort direkt auswählen.
Artikel, die nicht mehrwertsteuerbegünstigt sind, werden weiterhin inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt und berechnet.
Da nicht alle Kunden die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllen, ist der Nullsteuersatz nicht voreingestellt. Sie wählen ihn selbst aus, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen.
Auf der Seite des jeweiligen Artikels finden Sie dazu das Feld „0 % MwSt. für PV-Anlagen möglich". Setzen Sie dort den Haken, wird der Artikel mit 0 % Mehrwertsteuer in den Warenkorb gelegt; der Preis ändert sich sofort sichtbar. Ohne Haken gilt der reguläre Steuersatz.
Wichtiger Hinweis:Bei einer mehrwertsteuerbefreiten Bestellung bestätigen Sie, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie bestätigen, dass Ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden.
Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben steuerlich relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden können. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung zu prüfen und bei Zweifeln oder offensichtlichen Abweichungen von den gesetzlichen Voraussetzungen Aufträge abzulehnen oder nach Rücksprache entsprechend anzupassen.
Sollten sich gesetzliche Änderungen während der Abwicklung noch offener Aufträge ergeben, behalten wir uns vor, diese Änderungen auch bei laufenden Aufträgen anzuwenden. Entstehen Ihnen dadurch Nachteile, steht es Ihnen frei, den Auftrag zu stornieren.
Stand: 23.04.2023 · Regelung gilt ausschließlich für DeutschlandWenn etwas unklar bleibt, rufen Sie uns an – das geht meist schneller als jede Seite. Zu den Kontaktmöglichkeiten →