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Diese K2-Konsole stellt die Verbindung zwischen Dachbefestigung und Tragschiene her und überträgt die Lasten der Unterkonstruktion.
| Bauteiltyp | Montagekonsole |
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K2 Systems ist ein deutscher Hersteller von Montagesystemen für Photovoltaikanlagen. Das Unternehmen entwickelt und produziert innovative Befestigungslösungen für Schräg-, Flach- und Freilandanlagen sowie digitale Planungstools, die die Installation von Solaranlagen erleichtern. K2 Systems wurde 2004 gegründet, hat seinen Hauptsitz in Renningen (Baden-Württemberg) und ist mit Standorten in mehreren Ländern weltweit vertreten. Die Produkte werden in über 130 Ländern eingesetzt und leisten einen Beitrag zur Energiewende.
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MwSt.-Befreiung für Photovoltaik-Anlagen und Komponenten. Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen der gesetzliche Null-Prozent-Steuersatz für Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und wesentliche PV-Komponenten.
Formal handelt es sich nicht um eine klassische Umsatzsteuerbefreiung, sondern um einen gesetzlich geregelten Steuersatz von 0 % für bestimmte Photovoltaik-Anlagen und deren wesentliche Komponenten.
Die Preise in unserem Online-Shop werden mit 0 % Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG ausgewiesen, sofern die jeweiligen Produkte unter diese Regelung fallen. Artikel, die nicht mehrwertsteuerbegünstigt sind, werden weiterhin inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt und berechnet.
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Bei einer mehrwertsteuerbefreiten Bestellung bestätigen Sie, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie bestätigen, dass Ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben steuerlich relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden können. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung zu prüfen und bei Zweifeln oder offensichtlichen Abweichungen von den gesetzlichen Voraussetzungen Aufträge abzulehnen oder nach Rücksprache entsprechend anzupassen.
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