HT Instruments FT3RMTCT FERNBEDIENUNG Fulltest 3
Die Fernbedienung HT Instruments FT3RMTCT ermöglicht die Steuerung des Fulltest 3 aus der Distanz – für sichere und effiziente Messungen in der Photovoltaik-Installation. Den Preis nennen wir Ihnen im Angebot – die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Produktbeschreibung
Mit der HT Instruments GmbH Fernbedienung FT3RMTCT steuern Sie den Fulltest 3 bequem aus der Entfernung. Das Gerät ist speziell für den Einsatz in der (Stromerzeugung aus Sonnenlicht)Photovoltaik Photovoltaik bezeichnet die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom mit Solarzellen. Mehr im Glossar ausgelegt und unterstützt Sie bei der Durchführung von Messungen ohne direkten Kontakt zum Messgerät.
Die Fernbedienung eignet sich besonders für Situationen, in denen der Zugang zum Messgerät erschwert ist, beispielsweise bei Installationen in großer Höhe oder an schwer zugänglichen Stellen. Sie ermöglicht eine präzise Bedienung und reduziert so den Aufwand vor Ort.
Das Gerät arbeitet zuverlässig mit dem Fulltest 3 zusammen und überträgt Steuerbefehle ohne Verzögerung. So können Sie Messungen effizient durchführen und gleichzeitig die Sicherheit bei der Arbeit erhöhen.
Ihre Vorteile
- Fernsteuerung des Fulltest 3 für sichere Messungen aus der Distanz.
- Ideal für den Einsatz in schwer zugänglichen Bereichen, wie Dachinstallationen.
- Reduziert den Aufwand bei der Durchführung von Messungen in der Photovoltaik.
- Kompatibel mit dem Fulltest 3 für eine zuverlässige und verzögerungsfreie Bedienung.
- Praktisch für Arbeiten in der Höhe oder an unübersichtlichen Stellen.
Technische Eckdaten
- Hersteller: HT Instruments GmbH
- Artikelnummer: 1009850
- Kompatibilität: Fulltest 3
Gesetzliche Gewährleistung
Für alle Waren aus unserem Shop gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht (§§ 434 ff. BGB). Als Verbraucher können Sie Mängel an neuer Ware zwei Jahre ab Ablieferung geltend machen. Diese gesetzliche Gewährleistung gilt immer, kostet Sie nichts und besteht unabhängig von einer Herstellergarantie.
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MwSt.-Befreiung für Photovoltaik-Anlagen und Komponenten. Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen der gesetzliche Null-Prozent-Steuersatz für Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und wesentliche PV-Komponenten.
Formal handelt es sich nicht um eine klassische Umsatzsteuerbefreiung, sondern um einen gesetzlich geregelten Steuersatz von 0 % für bestimmte Photovoltaik-Anlagen und deren wesentliche Komponenten.
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Voraussetzungen für eine Bestellung mit 0 % Mehrwertsteuer
Bei einer mehrwertsteuerbefreiten Bestellung bestätigen Sie, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- ✓ Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer von Ihnen selbst betriebenen Photovoltaikanlage.
- ✓ Die Photovoltaikanlage hat nach Installation eine Bruttoleistung von nicht mehr als 30 kWp oder wird auf bzw. in der Nähe von Privatwohnungen oder gemeinnützigen Gebäuden betrieben.
- ✓ Die Artikel werden für eine eigene Neuanlage, Erweiterung oder den Austausch einer bestehenden eigenen PV-Anlage erworben.
- ✓ Batteriespeicher sind nur begünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit einer begünstigten PV-Anlage installiert werden.
- ✓ Wesentliche Komponenten wie Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagement-Systeme, Solarkabel, Einspeisesteckdosen, Backup-Boxen oder Notstromkomponenten können begünstigt sein.
- ✓ Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
- ✓ Die PV-Anlage ist oder wird fest installiert und ist keine mobile Einrichtung.
- ✓ Die Anlage wird in Deutschland installiert. Ein Weitertransport ins Ausland ist nicht gestattet.
- ✓ Sie bestätigen, dass bei Falschangaben die reguläre Mehrwertsteuer von 19 % nachberechnet werden kann.
Steuerliche Erklärung
Sie bestätigen, dass Ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben steuerlich relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden können. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Prüfung der Bestellung
Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung zu prüfen und bei Zweifeln oder offensichtlichen Abweichungen von den gesetzlichen Voraussetzungen Aufträge abzulehnen oder nach Rücksprache entsprechend anzupassen.
Gesetzliche Änderungen
Sollten sich gesetzliche Änderungen während der Abwicklung noch offener Aufträge ergeben, behalten wir uns vor, diese Änderungen auch bei laufenden Aufträgen anzuwenden. Entstehen Ihnen dadurch Nachteile, steht es Ihnen frei, den Auftrag zu stornieren.