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Glossar

Nullsteuersatz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen samt Speicher unter bestimmten Voraussetzungen ein Umsatzsteuersatz von 0 %.

Kurz gesagt: 0 % Umsatzsteuer für bestimmte Solaranlagen

Rechtsgrundlage ist § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die Anlage laut (amtliches Register für Stromerzeugungsanlagen)Marktstammdatenregister Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erfasst alle Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher in Deutschland. Mehr im Glossar höchstens 30 (Spitzenleistung der Module unter Testbedingungen)kWp Kilowatt-Peak (kWp) ist die Nennleistung einer Solaranlage unter genormten Testbedingungen und dient zum Vergleich von Anlagengrößen. Mehr im Glossar hat.

Ob der Nullsteuersatz in Ihrem Fall gilt, klärt im Zweifel Ihre Steuerberatung.

Auch genannt: 0-%-Steuersatz

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