Steuerbare Verbrauchseinrichtung
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Speicher können vom Netzbetreiber bei drohender Netzüberlastung vorübergehend gedrosselt werden.
Kurz gesagt: Gerät, das der Netzbetreiber zeitweise drosseln darf
Grundlage ist § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte; eine Mindestleistung bleibt immer verfügbar.
Welche Geräte betroffen sind und welche Entgeltvarianten zur Wahl stehen, erfahren Sie bei Ihrem (Betreiber des örtlichen Stromnetzes)Netzbetreiber Der Netzbetreiber betreibt das Stromnetz in Ihrer Region und ist für Anschluss und Zähler zuständig – unabhängig von Ihrem Stromanbieter. Mehr im Glossar.